
Die gesetzliche Rente stellt für viele Menschen in Deutschland die wichtigste Einkommensquelle im Alter dar. Doch angesichts sinkender Rentenniveaus, des demografischen Wandels und wachsender Sorge vor Altersarmut fragen sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger: Ist es überhaupt möglich, die Rente aktiv aufzustocken? Die gute Nachricht lautet: Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten – sowohl innerhalb des gesetzlichen Rentensystems als auch darüber hinaus. Doch nicht jede Maßnahme eignet sich für jeden gleichermaßen. Dieser Text beleuchtet die wichtigsten Optionen, ihre Voraussetzungen, Chancen und Risiken.
Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
Wer nicht oder nur teilweise versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist – etwa Selbstständige oder Hausfrauen – hat die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Aber auch Personen, die bereits pflichtversichert sind, können unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Einzahlungen leisten, um ihre Rente zu erhöhen.
Ein besonders relevantes Instrument ist dabei die Zahlung von Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge. Wer z. B. früher in Rente gehen möchte, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen. Diese Abschläge können jedoch durch zusätzliche freiwillige Beiträge teilweise oder ganz kompensiert werden. Besonders attraktiv ist diese Option für Personen ab dem 50. Lebensjahr.
Aufstockung durch längeres Arbeiten
Eine der direktesten Möglichkeiten, die eigene Rente zu verbessern, besteht darin, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Jede zusätzliche Arbeitszeit erhöht die Rentenpunkte und damit die spätere Auszahlung. Darüber hinaus erhalten Personen, die nach dem regulären Rentenalter weiterarbeiten, einen Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat, was sich langfristig deutlich auszahlen kann.
Zudem bleibt das Einkommen aus einer Beschäftigung neben der Rente seit der Flexirente-Reform in vielen Fällen weitgehend anrechnungsfrei, was den finanziellen Spielraum im Alter erhöht.
Rentenaufstockung durch die „Flexirente“
Mit der Flexirente, die seit 2017 gilt, wurde die Möglichkeit geschaffen, flexibel in den Ruhestand überzugehen. Wer vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen will, kann gleichzeitig weiterarbeiten und durch Beiträge zur Rentenversicherung sogar zusätzliche Rentenansprüche aufbauen. Auch Rentnerinnen und Rentner, die bereits Altersrente beziehen, können durch freiwillige Beiträge ihre Rente nachträglich erhöhen.
Die Flexirente eröffnet damit eine interessante Perspektive für Menschen, die im Alter noch arbeiten möchten oder müssen – und dabei gleichzeitig ihre Rente aufbessern wollen.
Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung
Neben der gesetzlichen Rente spielt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine wichtige Rolle beim Rentenaufbau. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente umzuwandeln. In vielen Fällen leistet der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss, was diese Form der Vorsorge besonders attraktiv macht.
Wichtig ist, dass Arbeitnehmer aktiv auf ihre Arbeitgeber zugehen und sich nach bestehenden Angeboten erkundigen. Seit 2022 besteht in vielen Fällen sogar eine gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers zur bAV, sofern sie über eine Entgeltumwandlung läuft.
Private Altersvorsorge: Riester, Rürup & Co.
Die private Vorsorge ist eine weitere Möglichkeit zur Rentenaufstockung. Produkte wie die Riester-Rente oder die Basisrente (Rürup-Rente) bieten insbesondere steuerliche Vorteile und staatliche Zulagen. Während sich Riester-Verträge besonders für Familien mit Kindern und Geringverdiener lohnen, richtet sich die Rürup-Rente eher an Selbstständige und Gutverdiener.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Vorsorgeformen wie private Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne oder Immobilieninvestitionen, die je nach individueller Risikoneigung und Lebenslage in Betracht gezogen werden können.
Pflege von Angehörigen: Rentenansprüche sichern
Ein oft übersehener Aspekt: Wer pflegende Angehörige ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche erwerben, auch wenn keine Erwerbsarbeit vorliegt. Die Rentenversicherung übernimmt in solchen Fällen Beiträge für die Pflegepersonen – abhängig von Pflegegrad und Zeitaufwand.
Gerade für viele Frauen, die familiäre Pflege übernehmen, kann dies ein wichtiger Beitrag sein, um Lücken in der Altersvorsorge zu schließen.
Staatliche Zuschüsse und Grundrente
Seit 2021 gibt es die Grundrente, die Personen mit niedriger Rente nach einem langen Erwerbsleben einen Zuschlag gewährt. Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorliegen
(z. B. Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege).
Auch wer Grundsicherung im Alter beantragt, sollte prüfen lassen, ob er oder sie Zuschüsse durch die Grundrente erhalten kann – ohne dass dabei die Grundsicherung gekürzt wird.
Viele Wege führen zur höheren Rente
Die Möglichkeiten zur Rentenaufstockung sind vielfältig, erfordern jedoch Eigeninitiative, Planung und oft auch finanzielle Disziplin. Ob durch längeres Arbeiten, freiwillige Beiträge, betriebliche oder private Vorsorge –
wer sich frühzeitig informiert und aktiv handelt, kann Versorgungslücken im Alter deutlich verringern.
Ein individuell passender Mix aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Maßnahmen ist in der Regel am sinnvollsten. Entscheidend ist dabei, nicht zu lange zu warten: Je früher die Vorsorge beginnt, desto größer die Wirkung im Alter.
Quelle: ARKM Redaktion