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Was kann bei der Steuererklärung abgesetzt werden?

Steuern bedeuten. Hierfür muss einmal im Jahr eine entsprechende schriftliche Erklärung erfasst und zum Finanzamt geschickt werden.

Viele Arbeitnehmer machen das in Eigenregie. Hierbei ist jedoch nicht immer ersichtlich, welche Kosten des letzten Jahres tatsächlich abgesetzt werden können. Nicht nur die vorgegebenen Felder wie zum Beispiel der Arbeitsweg können angegeben werden.

Neben der Zahnarztabrechnung kann man auch die Neuanschaffung einer Brille oder auch bestimmte Gerichtskosten aufführen. Am Ende kann sich eine lange Liste durchaus lohnen, wenn es um die Höhe der Erstattung geht.

Dieser Werbungskosten können Arbeitnehmer absetzen

Die Werbungskosten sind der wichtigste Punkt in einer Steuererklärung. Hier können viele Ausgaben des letzten Jahres aufgeführt werden, die bei der Berechnung der Steuern berücksichtigt werden.

Jedes Jahr geht das Finanzamt von einem Pauschalbetrag von 1200 Euro aus, der nicht versteuert werden muss. Jedoch kann in manchen Situationen diese Summe deutlich überschritten werden und man kann als Arbeitgeber deutlich mehr rausholen.

Vorbereitung ist perfekt. Man sollte ab Beginn des neuen Jahres alle Belege aufbewahren, die den Beruf betreffen. Erreicht man am Ende des Jahres mehr als den Pauschalbetrag, dann müsse diese als Nachweis beim Finanzamt mit eingereicht werden.

Die Strecke zur Arbeit kann bereits in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei ist das Verkehrsmittel zunächst nicht wichtig. Wird der Weg zu Fuß zurückgelegt, kann die Strecke ebenfalls angegeben werden.

Stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung und wird dieser privat ebenfalls genutzt, können hier auch steuerliche Entlastungen vorhanden sein. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung. Angeben sollte man diesen Umstand dennoch.

Reisekosten, die vom Arbeitgeber übernommen werden durch eine Erstattung können ebenfalls unter den Werbungskosten erfasst werden. Je nach Länge der Reise können hier Verpflegungsmehraufwände erstattet werden.

Für das Homeoffice oder ein Arbeitszimmer können die Kosten ebenfalls geltend gemacht werden. Hierfür müssen gewisse Kriterien erfüllt werden. Bildet das Arbeitszimmer den uneingeschränkten Mittelpunkt deiner Arbeit im letzten Jahr, dann kann das für die Steuererklärung positiv sein.

Allerdings muss dieser Umstand durch Belege nachgewiesen werden und kann nicht einfach so angegeben werden. Fallen die strengen Richtlinien für ein Arbeitszimmer weg, steht einem die Möglichkeit des Homeoffice noch zur Verfügung.

Hier können pro vollen Tag im Homeoffice 5 Euro abgesetzt werden. Allerdings nur für maximal 120 Tage im Jahr. Eine Erstattung von 600 Euro wären dann möglich. Auch hier muss man entsprechende Belege vom Arbeitgeber beifügen.

Kontoführungsgebühren können ohne Nachweis bis 16 Euro abgesetzt werden. Alles, was darüber geht, kann mit Belegen nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die Telefonkosten. Pauschal lassen sich hier 20 Prozent der monatlichen Kosten absetzen.

Handwerkertätigkeiten an der Wohnung oder dem Haus können ebenfalls unter den Werbungskosten aufgeführt werden. Von der Wartung der Heizung bis hin zu den Kosten für den Schornsteinfeger oder eine Abflussrohrreinigung.

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