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Die Gewerbeanmeldung: In wenigen Schritten zum Eintrag ins Gewerberegister

Damit der Traum von der Selbstständigkeit in Erfüllung geht, braucht es neben einem guten Businessplan auch die richtige Rechtsform und gegebenenfalls einen Gewerbeschein. Dieser wird jedoch nicht einfach so ausgestellt, weshalb es einige Punkte zu beachten gilt, bevor die erfolgreiche Eintragung ins Gewerberegister erfolgen kann. Eine gründliche Vorbereitung der Anmeldung kann Zeit sparen und die Nerven schonen. Im Folgenden erfahren zukünftige Gründer, in welchen Schritten eine Gewerbeanmeldung erfolgt und was für Tipps und Tricks dabei helfen.

Für wen ist die Gewerbeanmeldung notwendig?

Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, der muss oft ein Gewerbe gründen. Grundsätzlich gilt die Gewerbefreiheit, weshalb jeder ein Gewerbe gründen und betreiben darf, solange das Geschäftsmodell legal ist. Allerdings gibt es abhängig von der jeweiligen Branche gewisse Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Hinzu kommt, dass hierzulande laut Gewerbeordnung jede gewerbliche Selbstständigkeit anmeldepflichtig ist. Dies gilt für alle Gewerbetreibenden, unabhängig davon, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt.

Dennoch gibt es Ausnahmen, da nicht jede Selbstständigkeit den Gewerbebetrieb voraussetzt. Hierzu gehören alle Dienstleistungen, die zu den „freien Berufen“ (bzw. den „katalogähnlichen Berufen“) zählen. Im Speziellen sind damit unter anderem Künstler, Juristen, Lehrende, Rechtsberater, aber auch Ärzte gemeint. Der Gesetzgeber definiert Freiberufler über eine besondere Fertigkeit oder Qualifikation, die zur Ausübung der Dienstleistungstätigkeit benötigt wird. Ebenso sind Berufe aus dem Bereich der „Urproduktion“ von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. In diese Kategorie fallen Land- und Forstwirte sowie Selbstständige, die in der Fischerei oder im Bergbau tätig sind.

Branchenspezifische Anforderungen und die Gewerbeerlaubnis

Kaufmännische, handwerkliche oder vermittelnde Tätigkeiten fallen in der Regel in den Bereich des Gewerberechts. Trotz Gewerbefreiheit kann das Betreiben eines Gewerbes an verschiedene Bedingungen und sogar eine Erlaubnis geknüpft sein. Für das Eröffnen einer Gaststätte oder eines Handels mit bestimmten Waren ist eine solche gewerberechtliche Erlaubnis nötig. Zusätzlich gibt es auch noch „überwachungsbedürftige Gewerbe“, zu denen Reisebüros, Detekteien und Schlüsseldienste gehören. Für diese wird bei der Anmeldung auch ein Auszug aus dem polizeilichen Führungszeugnis sowie dem Gewerberegister vorausgesetzt.

Darüber hinaus gibt es noch allgemeine Anforderungen an die gewerbetreibende Person. Vorausgesetzt wird, dass derjenige volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Besitzt der Selbstständige keine deutsche Staatsbürgerschaft, dann muss außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung samt Niederlassungserlaubnis vorliegen. Wer ein Gewerbe betreiben möchte, sollte sich rechtzeitig über die passende Rechtsform für das Unternehmen und steuerrechtliche Fragen informieren.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Die Anmeldung selbst erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Wo diese zu finden ist, lässt sich schnell über eine kurze Internetrecherche herausfinden. Eine Ausnahme stellt Berlin dar: hier sind die Bezirksämter für die Gewerbeanmeldung zuständig. Die Onlineanmeldung über entsprechende Portale ist in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Bayern ebenfalls möglich. Der konkrete Ablauf des Anmeldeprozesses kann abhängig vom Bundesland variieren, da es keine standardisierte Verfahrensweise gibt. Nähere Informationen sind jedoch auf den Websites der Behörden zu finden. Grundsätzlich wird für die Anmeldung aber folgendes benötigt:

  • Personalausweis (ggf. Aufenthaltsgenehmigung, etc.)
  • Branchenspezifische Genehmigungen und Nachweise (z. B. Zertifikate, Meisterbrief, etc.)

Die Höhe der anfallenden Kosten kann variieren und ist vom Bundesland und der Region abhängig. Sie betragen in der Regel zwischen 10 und 65 Euro. Bei bestimmten Rechtsformen wie der GmbH bedarf es außerdem einer notariellen Beurkundung und einer Eintragung in das Handelsregister.

Ausstellung des Gewerbescheins und Eintragung ins Gewerberegister

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Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegen dem Gewerbeamt die eingeforderten Dokumente vor, dann erfolgt die eigentliche Anmeldung. Hierfür füllt der Gewerbetreibende den ausgehändigten Anmeldebogen aus. In diesem müssen genaue Angaben zur Person, der Art der geplanten Tätigkeit und dem Betrieb gemacht werden. Wichtig ist, dass die Anmeldung erfolgt, bevor das Gewerbe seine Türen öffnet. Ansonsten drohen Strafen und weitere rechtliche Konsequenzen. Das Gewerbeamt prüft die Dokumente auf Vollständigkeit und räumt im Verlauf der Prüfung eventuelle Ungereimtheiten aus. Mit der anschließenden Ausstellung des Gewerbescheins bestätigt das Amt die ordnungsgemäße Anmeldung. Die Eintragung ins Gewerberegister erfolgt im Anschluss – meistens innerhalb weniger Tage.

Abschließende Tipps und Tricks

Mit folgenden Tipps können Gewerbetreibenden die Anmeldung schneller und effektiver zu gestalten:

  • Wer die Anmeldung rechtzeitig vornimmt, kann Verzögerungen bei der Aufnahme der Tätigkeit vermeiden. Empfohlen wird ein Puffer von mindestens zwei Wochen vor geplantem Tätigkeitsbeginn.
  • Falls Unklarheiten im Hinblick auf den genauen Ablauf bestehen, kann vor Ort ein Beratungsangebot in Anspruch genommen werden.
  • Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten Gewerbetreibende die branchenspezifischen Vorgaben im Vorfeld gründlich prüfen.
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