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Die Steuererklärung – Steuersparpotentiale nutzen

Steuerzahler scheuen oft den Aufwand der jährlichen Steuererklärung. Dennoch sollten sie sich die Mühe machen, denn durch die Anrechnung von Werbungskosten, die über den Pauschalbetrag von 1000 Euro hinausgehen, lässt sich die Steuerlast effektiv verringern. Alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen, können als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Sowohl Angestellte mit Festgehalt als auch Angestellte, die eine Provision erhalten sowie Selbstständige und Freiberufler profitieren von dieser Regelung. Mehr Infos finden Sie in der Grafik: „Wo sparen Sie die meisten Steuern?“.

Steuersparmöglichkeiten für Angestellte mit Festgehalt

Zunächst sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie ihre Pendlerpauschale ausnutzen, denn für jeden Kilometer der einfachen Fahrt zur Arbeit können an 220 Tagen 30 Cent angerechnet werden. So können maximal 4.500 Euro an Fahrtkosten steuersenkend geltend gemacht werden.

Neben Kosten für notwendige Arbeitsmittel wie Arbeitskleidung sind besonders Fortbildungskosten und Kosten für Versicherungen eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen. Die vollständige Dokumentation der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sorgt dafür, dass diese steuerlich günstiger angerechnet werden.

Quelle: falco/pixabay.com

Steuersparpotentiale für Angestellte mit Provisionen

Neben der allgemeinen Fahrtkostenpauschale können auch die Fahrtkosten für Außendiensteinsätze abgesetzt werden und die Ausgaben für Verpflegung auf diesen Fahrten mindern die Steuern ebenfalls. Auch Kosten für Arbeitsmitteln oder eines Geschäftsessens senken die Steuerlast. Aufgrund des variablen Gehaltsanteils überweist der Arbeitgeber in der Regel einen zu hohen Lohnsteuerbetrag, den man mit der Steuererklärung zurückfordern kann.

Auch für Selbstständige und Freiberufler lohnt die Steuererklärung

Diese Berufsgruppen können die oben genannten Steuersparmöglichkeiten ebenfalls nutzen. Ein erhebliches Potential liegt hier jedoch besonders in der Möglichkeit, die Mehrwertsteuer bei beruflich bedingten Ausgaben (beispielsweise für einen PC oder Firmenwagen) zurückzufordern. Die sogenannte 1-Prozent-Versteuerung des Firmenwagens ist eine weitere lukrative Möglichkeit, Fahrtkosten steuermindernd geltend zu machen.

Für Selbstständige und Freiberufler besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mit dem Investitionsabzugsbetrag das Finanzamt an der Finanzierung von Anschaffungen zu beteiligen. Auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können angerechnet werden.

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