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Auswertung der Aufzugsprüfungen: Leichte Stabilisierung der Mängelstatistik Anstieg bei schweren Mängeln

Köln – Die Mängelstatistik bei Aufzügen ist geprägt von Licht und Schatten. Dies ist das Fazit der diesjährigen Auswertung von TÜV Rheinland und des Verbands der technischen Überwachungsvereine VdTÜV. Grundsätzlich ist die Anzahl der Aufzüge mit Mängeln leicht zurückgegangen. Entsprechend der im Anlagensicherheitsreport des Verbands veröffentlichten Statistik, hat sich die Zahl der nicht beanstandeten Anlagen um fast 4 Prozentpunkte verbessert. Unter dem Strich offenbarten sich weiterhin an jedem zweiten Aufzug Probleme mit unterschiedlichem Ausmaß entsprechend der Mängelklassen. „Nachdenklich stimmt uns der leichte Anstieg der Zahlen bei den gravierenden Mängeln“, sagt Thomas Pfaff, bei TÜV Rheinland Geschäftsfeldleiter für Aufzugsanlagen in Deutschland. Exemplarisch sind nach Ansicht des Fachmanns die Zahlen für Großstädte: „So haben wir bei unseren Prüfungen in Berlin beispielsweise 12 Prozent der Anlagen mit erheblichen bis gefährlichen Mängeln vorgefunden“, sagt Pfaff. Dies entspräche einem Anstieg von knapp 2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „In Berlin mussten 174 Aufzüge sofort abgeschaltet werden. Dies sind 43 mehr als im Vorjahr“, so der Fachmann. In anderen Städten wie Köln oder Düsseldorf verhalte es sich ähnlich.

Quellenangabe: „obs/TÜV Rheinland AG“

Typische Problemstellen bei älteren Aufzügen sind für die Experten zum Beispiel verschlissene Tragseile, mangelhafte Sicherheitseinrichtungen oder nicht funktionierende Türverriegelungen. Und selbst bei nagelneuen Objekten gibt es Auffälligkeiten. „Bei den Inbetriebnahmeprüfungen von TÜV Rheinland stiegen die Mängel um annähernd 5 Prozentpunkte an“, sagt Thomas Pfaff. „Häufig funktionierte zum Beispiel der Notruf nicht richtig“, so der Fachmann. Erfreulich ist aus Sicht der Prüfer, dass mittlerweile wieder deutlich mehr Anlagen von den Betreibern zur Prüfung angemeldet werden. So verzeichnete der Verband einen Zuwachs von über 16.000 Aufzügen. Dennoch gehen die Experten von einer Dunkelziffer von rund 120.000 nicht geprüften Anlagen in Deutschland aus. „Wir raten den Betreibern dringend, die Prüfpflicht gewissenhaft zu erfüllen und auch auf abgelaufene oder nicht vorhandene Plaketten zu achten“, sagt Pfaff. Denn seit 2015 gibt es für Aufzüge eine „Plakettenpflicht“. Demnach muss jeder geprüfte Aufzug einen gut sichtbaren Hinweis auf die erfolgte Prüfung aufweisen.

Ein vorschriftsmäßig betriebener Aufzug muss in Deutschland jährlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle, wie z. B. TÜV Rheinland geprüft werden. Dabei werden durch speziell ausgebildete Sachverständige unter anderem Notrufsystem, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung, Fahrverhalten, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Schutzmaßnahmen und die Funktion der Fahrkorbtüren einer intensiven Prüfung unterzogen. Bei einer akuten Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Betreiber des Aufzuges aufgefordert, diesen sofort stillzulegen und erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb zu nehmen.

Quelle: ots

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