Energie - Umwelt

Wasserkraft-Branche ist erleichtert

Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) begrüßt die Verabschiedung des sogenannten Osterpaketes mit den darin enthaltenen Beschlüssen zur kleinen Wasserkraft. „Wir sind erleichtert, dass die zuvor geplanten Änderungen wieder rückgängig gemacht wurden und so der Fortbestand Tausender kleiner Wasserkraftanlagen nun wieder gesichert ist“, sagt Hans-Peter Lang, Präsident des BDW. „Die Wasserkraft kann damit weiter ihren Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit leisten.“

In dem nun vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ wurde der Wasserkraft das überragende öffentliche Interesse wieder zuerkannt, so wie es bei den anderen erneuerbaren Energien der Fall ist. „Das öffentliche Interesse ist mit Blick auf Genehmigungsverfahren wichtig und gibt Anlagenbetreibern Sicherheit zum Fortbestand ihrer Anlagen“, erklärt Lang. „Es war auch nicht nachvollziehbar, weshalb die älteste regenerative Technologie schlechter gestellt werden sollte als alle anderen Erneuerbaren.“

Weiterhin erhalten Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung auch im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) 2023 weiter eine Einspeisevergütung. „Das sichert die Zukunft der Anlagen und bietet den Betreibern die finanzielle Sicherheit, die sie für die Investitionen zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung benötigen“, so Lang.

Der BDW begrüßt darüber hinaus die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, mit einer wissenschaftlichen Studie das Wasserkraftpotenzial in Deutschland analysieren zu lassen, um einen Vorschlag für Ausbauziele zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis 2030 zu entwickeln. „Das ist ein echtes Aufbruchssignal für die Branche, sowohl die Potenziale aus der Modernisierung des Anlagenbestands als auch des ökologisch verträglichen Neubaus an bereits bestehenden Querbauwerken zu heben“, sagt Dr. Helge Beyer, Geschäftsführer des BDW. „Wasserkraft soll explizit zur Erreichung der Ausbauziele der Erneuerbaren bis 2030 beitragen – ein Paradigmenwechsel!“

Beyer und Lang betrachten das vorliegende Ergebnis auch als Vertrauensbeweis seitens der Politik. „Das Gesetz gibt der Branche die notwendigen stabilen Rahmenbedingungen, um die noch vorhandenen Potenziale zur Leistungssteigerung und ökologischen Verbesserung zu erschließen“, sagt Beyer. „Wir nehmen die Herausforderung an und werden weiter unseren Beitrag zu einer stabilen und klimaschonenden Energieversorgung leisten.“

Quelle: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW)

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