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Abrechnungen von Zahnärzten – was muss man wissen?

Eine Zahnarztrechnung hatte wohl schon jeder einmal in seiner Hand und wird schnell festgestellt haben, dass sich die Kosten als Laie kaum nachvollziehen lassen. Neben Behandlungskosten werden auf der Abrechnung auch Materialaufwendungen sowie Leistungen des Labors aufgeführt. Richtig komplex wird es mit dem Steigerungswert des Heil- und Kostenplans. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ und steigt mit dem Aufwand. Der Zahnarzt selbst bestimmt nach Einschätzung, ob er den 2,3-fachen-Satz oder den 3,5-fachen-Satz anwendet. So besteht nahezu keine Chance für Patienten eine Zahnarztabrechnung aufzuschlüsseln, außer man ist vom Fach. Das bedeutet im ärgsten Fall, dass eine fehlerhafte Zahnarztrechnung unentdeckt bleibt und zulasten des Patienten oder des Mediziners geht. Denn letztlich erfordert die Erstellung einer Abrechnung Fachwissen und ausreichend Zeit.

Die Erstellung der Zahnarztrechnung

Jeder Zahnarzt muss laut Gesetz alle Leistungen genau dokumentieren, die während einer Behandlung oder einer laufenden Therapie zum Einsatz kommen. Eine erste Hürde bei der Zahnarzt Abrechnung stellen die unterschiedlichen Abrechnungssysteme von gesetzlich- und privatversicherten Personen dar. Für Kassenpatienten gilt der „Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen“ (BEMA) und für die Abrechnung von Privatpatienten ist die „Gebührenordnung für Zahnärzte“ (GOZ) maßgeblich. So ist die eigentliche Vorgehensweise. Da aber auch gesetzlich versicherte Personen heute kaum mehr Leistungen erstattet bekommen, findet auch hier meist die GOZ Anwendung. Vorab ist ohnehin eine Patientenaufklärung über die Leistungen unabdingbar, denn ein Zahnarzt darf letztlich nur jene Leistungen in Rechnung stellen, die vertraglich festgehalten werden.

Die Abrechnung selbst setzt sich dann aus allen erbrachten Leistungen, inklusive Datum, Gebührennummer, Steigerungssatz und Zahnbezeichnung zusammen. Auch die Materialwahl wird festgehalten. Eine weitere Pflicht besteht darin, dass der Zahnarzt, sofern er einen höheren Satz als 2,3 anwenden will, dies mit dem Patienten zunächst besprechen, begründen und schriftlich festhalten muss. Das gesamte Abrechnungsmanagement ist ein zeitaufwendiges Prozedere, das mitunter durch Zeitmangel sehr fehleranfällig ist.

Eine Forderung muss erst dann beglichen werden, wenn der Zahnarzt tatsächlich die Rechnung stellt. Diese muss ferner alle Anforderungen erfüllen, nachprüfbar sein und nur jene Leistungen enthalten, die vorab vertraglich fixiert und letztlich auch erbracht wurden.

Externe Abrechnungen erleichtern das Abrechnungsmanagement

Der hohe Aufwand des Abrechnungsmanagements führt in vielen Praxen zu starker Belastung. Das erhebliche Zeitinvestment sorgt mitunter dafür, dass weniger Kapazitäten für Patientenbehandlungen bleiben. Viele Zahnärzte steigen daher auf ein externes Abrechnungsmanagement um. Hier übernimmt ein Factoring-Anbieter die gesamte Verwaltung rund um die Abrechnung. Ferner ergibt sich hier der Vorteil, dass durch das Abtreten der Forderung an den Dienstleister, die Rechnungssumme unmittelbar von diesem beglichen wird und sich dieser ferner um alles Weitere wie auch das Mahnwesen kümmert. Beim echten Factoring trägt dieser sogar das Ausfallrisiko, sodass der Zahnarzt in jedem Fall sein Honorar erhält.

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