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Barrierefreiheit in der Verständigung: Welche Hürden noch im Weg stehen

Die Verbesserung der Inklusion und Teilhabe zählen zu den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, kurz: BFSG, sollen ab Mitte 2025 zahlreiche bestehende Barrieren in der Kommunikation fallen, gerade im digitalen Raum. Ob Herausforderung oder Chance: das Bewusstsein um Barrierefreiheit muss vielerorts noch effektiv aufgebaut werden.

Große Ziele beginnen mitunter mit sehr sperrigen Titeln. Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“, kurz „BFSG,“ ist so eines dieser umständlichen Begriffsmonster. Hinter dem Gesetz, das 2021 beschlossen wurde, steht aber ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. In den Worten der Bundesregierung: „Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist unser Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit.“

Weiter heißt es: „Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen“. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit – der „European Accessibility Act“ in nationales Recht umgesetzt. Durch einheitliche EU-weite Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch für kleine und mittlere Unternehmen gelten, um die Vielfalt und die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarkts voll auszuschöpfen.

Harte Deadline für Hardware, Websites oder E-Lesegeräte

Ziel des Gesetzes ist es, „im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ zu gewährleisten. Es gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden: Hardwaresysteme für Rechner, Selbstbedienungsterminals etwa in Supermärkten oder Banken, Fahrausweisautomaten oder Check-in-Terminals an Flughäfen und Bahnhöfen. Aber auch für E-Lesegeräte, für Webseiten, für Services auf Mobilfunkgeräten. Kurzum: für nahezu alle Formen der operativen Kommunikation, bei denen Unternehmen oder Verbände mit Verbraucherinnen und Verbrauchern in Kotakt treten.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit in Deutschland. Bild: Freepik.
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Die Folgen für das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben sind nicht zu unterschätzen – denn zahlreiche Organisationen haben laut einer aktuellen Studien der DGUV in den nächsten Jahren noch einen weiten Weg vor sich, bevor ihre Kommunikation wirklich als barrierefrei bezeichnet werden kann. Um den Anforderungen des Gesetzes und der gesellschaftlichen Inklusion gerecht zu werden, muss daher ein tiefergehendes Verständnis in der Wirtschaft aufgebaut werden, was Barrierefreiheit in dem Kontext eigentlich bedeutet.

Barrierefreie Kommunikation über Hürden hinweg

Doch wo manche Organisationen derzeit noch eine zu bewältigende Herausforderung sehen, haben sich andere schon tatkräftig eingebracht. Etwa die Köpfe bei Orelon: „Wir brennen dafür, Menschen miteinander zu verbinden. Damit das auch gelingt, wenn sich Muttersprache oder körperliche Voraussetzungen unterscheiden, sind wir Expertinnen und Experten für mehrsprachige und barrierefreie Veranstaltungskommunikation geworden“. Das Unternehmen hat frühzeitiger als manch anderer Dienstleister erkannt, welch großes Potenzial sich hinter der barrierefreien Kommunikation verbirgt. Einer Verständigung, die im Optimalfall keine Grenzen mehr zwischen verschiedenen Fähigkeiten der Verständigung sowie zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller Herkünfte und damit auch oft einhergehend unterschiedlicher Sprachräume kennt.

Gerade persönliche Begegnungen und Wissensvermittlung etwa auf öffentlichen Veranstaltungen, Messen oder Konferenzen scheitern allzu häufig noch an diesen praktischen Verständigungshürden. Rund drei Millionen Veranstaltungen finden jedes Jahr in Deutschland statt. Davon ist jedoch bisher nur ein Bruchteil für alle Menschen gleichermaßen zugänglich. Gründerin und Geschäftsführerin von Nina Cisneros Arcos erläutert: „Rollstuhlgerecht ist nur der Anfang. Barrierefreiheit hat ganz viele Facetten, die es zu beachten gilt – nicht zuletzt auch die sprachliche“. Gerade, wenn es auf die Details in der zwischenmenschlichen Verständigung ankommt, bauen sich schnell Hürden oder Missverständnisse auf.

Effektive Verständigungsbrücken erfordern Expertise

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Bildrechte: Nina Cisneros Arcos.
https://www.ninacisneros.de/home.php

Die Schrift- und Konferenzdolmetscherin ist seit 2020 Gründerin und Geschäftsführerin von Orelon, welches im brandenburgischen Wildau ihren Sitz hat. Das Kommunikations-Start-Up spezialisiert sich auf diverse Dolmetsch-Dienstleitungen sowie Live-Untertitelung und Gebärdensprache auf Konferenzen, Events und Bildungsveranstaltungen. Zu den Auftraggebern gehören bisher primär Vorreiter in der barrierefreien Kommunikation in der Politik und Wirtschaft, sowie beispielsweise das Goethe-Institut sowie Außenhandelskammern, die der Türöffner für deutsche Mittelständler auf fernen Märkten etwa in Lateinamerika oder Afrika sind.

Die von Orelon angebotene Kombination von Konferenz- und Schriftdolmetschen sucht in Deutschland noch ihresgleichen. Und das hat praktische Folgen – Nina Cisneros Arcos erklärt: „Meist werden dafür vier Dolmetscherinnen oder Dolmetscher mit zweifacher Konferenztechnik benötigt. Wir dagegen bieten diesen Service mit nur zwei Expertinnen und Experten sowie einer Kabine an.“ Effizienz, welche sich zum einen positiv für die Auftraggeber auswirkt, sowie die Dolmetscher freimacht für weitere Aufträge. Denn daran dürfte es mit Blick auf die kommenden Jahre zur Implementierung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes mit Sicherheit nicht mangeln.

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