Ratgeber

Die Wahl der Rechtsform bei der Gründung eines Start-ups

Wer sich mit einem innovativen Produkt oder einer disruptiven Dienstleistung selbstständig machen möchte, muss dabei viele Dinge beachten. Ein wichtiger Punkt ist die Gründung der Firma. Oft benötigen junge Gründer umfangreiche Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform und den damit verbundenen Abläufen. Sonst kann es im Laufe der Firmengeschichte zu Problemen kommen.

Beispielsweise weil die Haftung nicht einwandfrei geregelt ist oder die Befugnisse nicht geklärt sind. Wenn mehrere Gründer zusammen gründen ist es von enormer Bedeutung, dass diese Punkte später nicht für Streit sorgen. Idealerweise entscheiden sich die Gründer eines Start-ups für eine UG oder eine GmbH. Strenggenommen handelt es sich bei einer UG nur um die Vorstufe einer GmbH. Trotzdem soll sie an dieser Stelle erwähnt werden, weil sie in vielen Fällen die richtige Wahl für die Existenzgründung ist.

Der Unterschied zwischen einer UG und einer GmbH

Idealerweise sollte man sich bei der Gründung eines Start-ups für die UG entscheiden.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wer eine GmbH gründen möchte, muss dafür ein Grundkapital von wenigstens 25.000 Euro haben. Dies muss zwar nicht in Gänze aufgebracht werden. Doch es ist notwendig, dass mindestens 12.500 Euro Stammkapital eingebracht werden. Für die verbleibenden 12.500 Euro müssen die Gesellschafter ihren Anteilen nach persönlich haften, wenn die GmbH in eine finanzielle Schieflage kommt.

Bei einer UG sieht es ein wenig anders aus. Die Gründung kann bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro erfolgen. Die UG haftet dann auch nur mit dem eingebrachten Kapital, eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist nicht vorgesehen. Dafür muss die Gesellschaft stets den Zusatz „haftungsbeschränkt“ führen. So können potentielle Geschäftspartner darauf hingewiesen werden, dass die Bonität genauer geprüft werden sollte. Falls ein Vertreter der Gesellschaft diesen Zusatz vergisst kann es durchaus passieren, dass die Haftungsbeschränkung teilweise oder ganz unwirksam wird.

Wer sich für die Gründung einer UG entscheidet, muss Rückstellungen in Höhe von wenigstens 25 Prozent des Gewinns bilden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann gibt es die Möglichkeit, die UG in eine GmbH umzuwandeln. Das ist ratsam, allerdings ist es keine Pflicht.



Wichtige Punkte für die GmbH Gründung


Wenn die Gründung einer GmbH beschlossen wurde, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. So muss die Gründung einer GmbH von einem Notar durchgeführt werden. Die Kosten dabei können variieren, da sie unter anderem vom Stammkapital sind. Darüber hinaus ist es aber auch entscheidend, ob ein Mustervertrag geschlossen wird oder es zahlreiche individuelle Anpassungen gibt. Die Gründung einer UG ist ein wenig günstiger, allerdings kommen noch einmal Kosten auf die Gesellschaft zu, wenn sie in eine GmbH umgewandelt werden soll. Es lohnt sich deshalb in den meisten Fällen, direkt eine GmbH zu gründen. Denn das mittelfristige Ziel sollte es ja sowieso sein, dass ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht wird.

In den meisten Fällen reicht es für die Gründer aus, wenn ein standardisierter Gesellschaftsvertrag genutzt wird. Das reduziert die Kosten und sorgt dafür, dass keine umfangreiche Rechtsberatung notwendig ist, um die einzelnen Abweichungen ausführlich zu erörtern und rechtssicher zu formulieren.
Außerdem kommt es häufig vor, dass eine Klausel vor der Gründung sinnvoll erscheint. Im Nachgang erschwert sie dann aber wichtige Abläufe oder kann möglicherweise sogar als Schlupfloch missbraucht werden. Es sollten also gute Gründe vorhanden sein, um vom standardisierten Vertrag abzuweichen.

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