Mitarbeiterbindung betriebliche Krankenversicherung
Berlin – Es ist ein Skandal! Seit dem 1. Januar 2014 hat die Bundesregierung die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge bei Zukunftssicherungsleistungen von Unternehmen gekippt. Der Bundesverband demografischer Wandel mit seinem Präsidenten Bernhard Schindler und dem Unternehmer Klaus-Peter May sind sich einig: So geht´s nicht!
Inzwischen sind für normal (also nicht-privat) versicherte Patienten manche medizinische Leistungen (z.B. Zahnersatz, Heilpraktiker oder Chefarzt-Behandlung) kaum mehr bezahl- und erreichbar. Außer: man schließt eine entsprechende Zusatzversicherung ab. Bislang konnte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Versicherung steuerbefreit bezahlen, aber nun plötzlich seit 01.01.2014 muss diese kleine Wohltat (unter 44 EUR / Monat) versteuert werden! Ist die Gesundheit der normalen Arbeitnehmer weniger systemrelevant als die Rettung der Großbanken? Oder weshalb fängt das Finanzministerium ausgerechnet beim Arbeitnehmer an Steuer-Ausnahmen abzuschaffen?
Auch gesamtwirtschaftlich ist dieser Schritt, der eine versteckte Steuererhöhung darstellt, widersinnig. Man nimmt damit kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern und bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften durch soziale Lohnkomponenten, gerade in Zeiten der Veränderung des demografischen Wandels, zu punkten. Ein konkretes Beispiel, eines ansonsten gesunden Mittelständlers, aus der ländlichen Region Oberschwaben ist die Firma May.
Das Familienunternehmen May Gerätebau GmbH produziert in Oberschwaben mit über 80 Mitarbeitern hochwertige Sonnenschirme „made in Germany“. Als Spezialist für Gastronomie-Sonnenschirme agiert das Unternehmen seit über 30 Jahren weltweit und verkauft seine Produkte besonders an Kunden aus der gehobenen Gastronomie. Bei der Familie May fühlt man sich seit der Unternehmensgründung im Jahr 1983 den Mitarbeitern im Sinn einer sozialen Unternehmenskultur verbunden. Auch die 2. Generation der Unternehmerfamilie investiert in verschiedene Strategien der Mitarbeiterförderung und bietet dabei betriebliche Versicherungs- und Bildungsmöglichkeiten an. So kooperiert die Firma May z.B. mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beim Bachalor-Studiengang „BWL Industrie“, ermöglicht die Ausbildung zum Industriekaufmann oder stellt Praktikumsplätze zur Verfügung.
Über die Ausbildung hinaus gestaltet sich jedoch die Suche nach qualifiziertem Personal besonders auf dem Land zunehmend schwierig: Maschinenbau-Konstrukteure etwa sind derzeit kaum zu finden. Deshalb kommt der Mitarbeiterbindung eine umso bedeutendere Rolle zu, wenn mittlere Unternehmen in Zeiten eines rasanten demographischen Wandels überleben wollen. Es ist insoweit nicht nur sozialpolitisch traurig, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftlich kontraproduktiv, dass man dem Mittelstand die betrieblichen Instrumente zur Mitarbeiterbindung nimmt. Dagegen wird sich Bernhard Schindler, Präsident des Bundesverbandes demographischer Wandel“(BdW), für den Mittelstand einsetzen und den Unternehmen eine kräftige Stimme geben, denn eines ist klar:
Soziale Unternehmenskultur muss gefördert werden. Auch vom Staat! Schließlich geht es um eine gemeinsame Anstrengung, bei der Unternehmer, Arbeitnehmer und Gesetzgeber an einem Strang ziehen. Ganz konkret bedeutet das für Bernhard Schindler Fördermöglichkeiten, wie Sie heute in der Einkommensteuergesetzgebung zu finden sind, müssen dringend ausgebaut und unternehmerische Initiativen wie die Einführung z.B. einer betrieblichen Krankenversicherung unterstützt werden. „Es kann ja wohl nicht angehen, dass gerade Maßnahmen der Klein- und Mittelständler zur Fachkräftegewinnung und -sicherung einfach mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums und dessen Minister Wolfgang Schäuble für Null und Nichtig erklärt werden.“ Und das bedeutet für den BdW, dass unternehmerische Initiativen wie z. B. die betriebliche Krankenversicherung unterstützt werden müssen. Wie sonst sollte man dem Fachkräftemangel, der langsamen Verödung von Gewerberegionen und der drohenden Abwanderung von Mitarbeitern etwas entgegensetzen? Mit Sicherheit nicht mit gesetzlichen Maßnahmen wie der Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze bei Zukunftssicherungsleistungen!
Quelle: ots