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Moderne Autos müssen immer seltener in die Werkstatt

Die Autofahrer in Deutschland haben im vergangenen Jahr mit ihren Pkw seltener die Werkstätten für Wartung und Reparatur aufsuchen müssen als in den Jahren zuvor. Gleichzeitig sanken laut dem aktuellen Report der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) die durchschnittlichen Ausgaben dafür im Jahr 2014 auf rund 416 Euro je Fahrzeug. Sie lagen damit rund 36 Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Diese für den Verbraucher erfreuliche Entwicklung zeigt die hohe Qualität und Haltbarkeit moderner Fahrzeuge.

Die herstellergebundenen Vertragsbetriebe konnten ihren Marktanteil bei den Unfallreparaturen um 4 Punkte auf 53 Prozent ausbauen. Die freien Werkstätten kamen hier auf 44 Prozent.

 Foto: Gesamtverband Autoteile-Handel(GVA)/spp/trd-o
Foto: Gesamtverband Autoteile-Handel(GVA)/spp/trd-o

Freie Werkstattwahl bei Wartung und Reparatur

Der Anteil der Wartungs- und Reparaturarbeiten, die in freien Werkstätten durchgeführt wurden, lag in 2014 bei rund 38 Prozent. Gerade Fahrer von noch jungen Fahrzeugen sind aber oftmals verunsichert, ob zum Beispiel der Besuch einer freien Werkstatt für die Jahresinspektion negative Auswirkungen auf die Ansprüche aus der Neuwagengarantie oder der gesetzlichen Gewährleistung hat. Laut dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) geraten diese durch die fachgerechte Wartung bzw. Inspektion in einer freien Werkstatt jedoch nicht in Gefahr. So haben Autofahrer vom ersten Tag an die freie Werkstattwahl. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Verbraucher darauf achten, dass freie Werkstätten auf der Rechnung bestätigen, dass die Wartung oder Reparatur nach Herstellervorgaben vorgenommen wurde. Auch der obligatorische Stempel im Serviceheft oder der Eintrag ins elektronische Serviceheft darf von den freien Werkstätten vorgenommen werden.

Fahrzeughersteller nutzen die Unsicherheit der Autofahrer dagegen oft in ihrem Sinne aus und verstärken sie noch. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (www.gva.de) musste wiederholt etwa gegen unzulässige Aussagen vorgehen, wonach zum Beispiel Arbeiten in der Garantiezeit nur von Vertragswerkstätten des Fahrzeugherstellers durchgeführt werden dürften. Solche Vorgaben bei der Werkstattwahl darf der Fahrzeughersteller oder der gewerbliche Verkäufer in der Regel aber nur dann machen, wenn er die Kosten für Teile und Arbeit trägt. Das heißt etwa bei Vorliegen eines konkreten Garantie- und Gewährleistungsfalls oder bei Rückrufen.

Quelle: akz

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